Sie sind von sexualisierter, häuslicher oder weiterer geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen?
Wir verfügen über langjährige, fundierte Erfahrung bei der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in Straf- und Zivilverfahren.
Wir arbeiten vernetzt mit versierten Beratungs- und Fachstellen zusammen, so dass Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt auch ausserhalb eines Gerichtsverfahrens die ihnen zustehende Unterstützung erhalten.
Wir fungieren als Vertrauensanwält:innen und als juristische Ansprechpersonen für Fachstellen und Unternehmen, wenn es um geschlechtsspezifische Gewalt geht. Wir beraten Betriebe, agieren als externe Untersuchungsstelle und unterstützen bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Ausarbeitung von Richtlinien und die Organisation von Schulungen.
Über uns
Seit jeher setzen wir uns für die Rechte von Opfern und gegen geschlechtsspezifische Gewalt ein. Wir beraten Betroffene, Fachstellen und Unternehmen, übernehmen die anwaltliche Vertretung von Opfern in Straf- und Zivilverfahren sowie bei aussergerichtlichen Verhandlungen. Zudem klären wir als externe Untersuchungsstelle Sachverhalte ab oder können als externe Beratungsstelle eingesetzt werden. Weiter bieten wir massgeschneiderte Weiterbildungen für Fachpersonen in den Bereichen Opferhilferecht und Gleichstellungsrecht an und organisieren Präventionsanlässe.
Gründer:innen Rechtszentrum bei geschlechtsspezifischer Gewalt
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Christine Krebs-Eberhart
RECHTSANWÄLTIN, MASTER OF LAW
Partnerin im Advokaturbüro a40 seit 2012Email: krebs@a40.ch
Telefon: 031 328 16 13 -
Alain Langenegger
RECHTSANWALT, MASTER OF LAW, MEDIATOR
(CAS MEDIATION BFH)
Partner im Advokaturbüro a40 seit 2012Email: langenegger@a40.ch
Telefon: 031 328 16 10 -
Sophie Gerber
RECHTSANWÄLTIN, MASTER OF LAW
Partnerin im Advokaturbüro a40 seit 2022Email: gerber@a40.ch
Telefon: 031 328 16 11
Für Privatpersonen
Wir vertreten und begleiten Sie als betroffene Person von der Anzeigeberatung über die Anzeigeerstattung, durch das Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, durch die Verfahren vor Gerichten aller Instanzen, in Verfahren gegenüber Opferhilfestellen, in gleichstellungsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Zivilgerichten sowie in Eheschutz- und Scheidungsverfahren.
Wir sorgen dafür, dass Sie sämtliche Ihnen zustehende Informationen erhalten, an Beweisabnahmen teilnehmen und eigene Beweisanträge stellen können. Auch verhelfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer aus der Straftat fliessenden Zivilansprüche (Schadensersatz, Genugtuung) im Adhäsionsverfahren. Bei komplexen Körperschäden vernetzen wir Sie mit versierten Haftpflichtspezialist:innen.
Für Unternehmen
Wir beraten Personalverantwortliche und Vorgesetzte, wenn Meldungen zu Vorfällen geschlechterspezifischer Gewalt innerhalb des Betriebs vorliegen oder entsprechende Vorfälle vermutet werden. Mit ganzheitlichem und transparentem Vorgehen, welches neben den juristischen Vorgaben auch immer das menschliche Wohl aller Beteiligten ins Zentrum stellt, suchen wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen.
Stehen Vorwürfe geschlechtsspezifische Gewalt im Raum, ist es oft notwendig, den Sachverhalt von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung führen wir für Ihren Betrieb, unabhängig ob aus dem privaten oder öffentlichen Sektor, eine entsprechende externe Untersuchung durch. Die Teilnahme an und die Durchführung von Beweiserhebungen wie bspw. Befragungen von Personen gehören zu unserer täglichen Arbeit. Unsere Untersuchungen erfolgen unparteiisch, unvoreingenommen und mit dem sorgfältigen Blick für die wesentlichen Details des Einzelfalls. Unsere Büroräumlichkeiten liegen an zentralster Lage in Bern, wobei die Erhebungen bei Bedarf aber auch an anderen Örtlichkeiten innerhalb der Schweiz stattfinden können.
Gleichzeitig funktionieren wir als externe Vertrauensstelle für Betriebe. An diese können sich Mitarbeitende wenden, wenn es zu sexuellen Belästigungen oder Mobbing am Arbeitsplatz kommt oder solche vermutet werden. Als externe Vertrauensstelle bieten wir für Ihre Mitarbeitenden Beratung und Unterstützung an. Wir informieren diese über mögliche Vorgehensweisen, begleiten oder unterstützen sie bei Gesprächen mit den Vorgesetzten oder Beteiligten und besprechen mit ihnen allfällige weitere rechtliche Schritte.
Prävention ist die beste Strategie. Durch Prävention können Strukturen geschaffen werden, in denen es weniger zu Vorfällen von geschlechterspezifischer Gewalt innerhalb des Betriebs kommt. Durch die Schaffung von entsprechenden Reglementen kann zu einer gesunden Unternehmenskultur beigetragen werden. Wir können Ihnen behilflich sein, ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Reglement zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwerfen oder ein bereits bestehendes Reglement auf den aktuellen Stand zu bringen.
Für Fachstellen
Für Fachstellen bieten wir gerne massgeschneiderte Weiterbildungen an. Aufgrund unserer breiten Erfahrung können wir aus den verschiedenen Gebieten rund um geschlechtsspezifische Gewalt eine Schulung für Sie und Ihr Team ausrichten.
Gleichzeitig stehen wir für Ihre Klient:innen als Vertrauensanwält:innen zur Verfügung, sobald diese juristische Unterstützung benötigen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten wir vernetzt mit den verschiedensten versierten Beratungs- und Fachstellen zusammen, so dass den Betroffenen in den rechtlichen Verfahren, aber auch aussergerichtlich, die ihnen zustehende Unterstützung erhalten. Dabei sind wir es gewohnt mit Menschen verschiedenster Charakter, Geschlechter und Persönlichkeiten sowie unterschiedlichster Kulturen zu arbeiten und empathisch auf diese einzugehen.
Mandatsbedingungen
Vertrauen, Transparenz und klare Abmachungen bilden die Grundlage unserer Kundenbeziehungen. Bei Aufnahme unserer Tätigkeit vereinbaren wir mit Ihnen den Auftrag und das Honorar, welches sich in aller Regel nach Zeitaufwand und allfälligen Zuschlägen bemisst.
Das Verhältnis zwischen Kund:innen und Rechtsanwält:innen untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages nach Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (SR 935.61), des Kantonalen Anwaltsgesetzes (BSG 168.11) sowie den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Zur Interessenwahrung unserer Klient*innen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden bedarf es der Unterzeichnung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht.
Das Honorar für die Tätigkeit unserer Anwält:innen richtet sich nach der getroffenen Honorarvereinbarung beziehungsweise nach der Tarifordnung des Kantonalen Anwaltsgesetzes (BSG 168.11) und der Parteikostenverordnung (BSG 168.811).
Unsere Datenschutzerklärung für das Mandatsverhältnis finden Sie HIER